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Gesetz über die Hundehaltung und das Kopftuch für Hündinnen

Mit einer klaren Stellungnahme zur zweiten Islamkonferenz schließt sich die Berliner Welt den Kampf-Bloggern an: "Mit den neuen Regeln ist der Islam in Deutschland angekommen", freute sich Schäuble und rückte seiner Frau das Kopftuch gerade. (1)

Welt, sei willkommen!

Trotz des guten Berichtes von Markus Tönnishoff bedarf es, das zum 1. August 2007 in Kraft tretende Gesetz über die Hundehaltung und das Kopftuch für Hündinnen betreffend, der Präzisierung einiger Ergebnisse; denn den Kampf-Bloggern aus der Rinnsteinpresse ist sofort klar, was gemeint ist, nicht jedoch allen Lesern der MSM. (2)

Vorbemerkung

Muslimen ist auf Grund der Scharia das Halten von Hunden als Haustiere nicht gestattet; denn sie gelten als unrein. Deutschen Nicht-Muslimen ist die Hundehaltung für eine Übergangszeit gestattet, bis die Scharia in allen Teilen Deutschlands voll zur Anwendung gekommen ist. In dieser Zeit, die nicht mehr als eine Hudna-Dauer umspannen soll, gelten folgende Regelungen: (3)

Gesetz über die Hundehaltung und das Kopftuch für Hündinnen

  • Pro Haushalt ist das Halten eines Hundes, Rüde oder Hündin, gestattet.
  • Das Halten von Rüden ist ausschließlich Männern gestattet.
  • Alleinstehenden Männern ist die Haltung von Hündinnen untersagt.
  • Eine Hündin darf vom Mann nur gehalten und ausgeführt werden, wenn seine Ehefrau zugegen ist.
  • Die Ehefrau ist verantwortlich, daß ihr Ehemann die Hündin nicht unsittlich berührt.
  • Sexualverkehr ist mit Hunden grundsätzlich nicht gestattet, auch nicht mit großen.
  • Frauen ist das Halten von Rüden nicht gestattet, da eine Berührung der Tiere nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Hündinnen haben Kopftuch zu tragen. Die Größe des Kopftuches regelt ein Gesetz.
  • Mit Kopftuch gesichtete Rüden werden als Transvestiten angesehen, eingesammelt und der Steinigung auf einem zentralen Platz oder in einem Stadion zugeführt.
  • Jaulen der Hündinnen und Wehklagen ihrer Besitzerinnen gilt als mangelnde Unterwerfung unter das Gesetz und wird mit 72 Peitschenhieben für die Besitzerinnen geahndet.
  • Die gleiche Strafe erhalten Hündinnen ohne Kopftuch und ihre Besitzerinnen ("Frauchen").
  • Die Steinigung ist der Regelfall. Sie geschieht vor Sonnenuntergang unter Polizeiaufsicht. Die Kosten teilen sich das Frauchen und die Wohngemeinde.
  • Auf Antrag des Ehemannes kann der mit Kopftuch gesichtete Rüde zur besseren Abschreckung an einem Kran aufgehängt werden.
  • Anträge sind im Bundesinnenministerium in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
  • Die zuständige Polizeidienststelle und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration der Bundesregierung erhalten Kopie der Bewilligung. (4)
  • Auf Grund der höheren Kosten für die manuelle oder kraftbetriebene Einrichtung zum vertikalen Vollzug der Strafe sollte sie nur besonders schönen Rüden vorbehalten bleiben. Hündinnen sind von der Kranbestrafung ausgeschlossen.
  • Zuschüsse für das Aufstellen der Kräne können nach Einzelfallprüfung vom Bund gewährt werden.

Das Gesetz ist bis spätestens 30. Juni 2007 auf folgenden Kampf-Blogs kostenlos zu veröffentlichen:

Akte Islam http://www.akte-islam.de/3.html
Politically Incorrect http://www.politicallyincorrect.de/
Fakten&Fiktionen http://www.myblog.de/kewil
Jihad Watch http://www.jihadwatch.org/
Daniel Pipes http://www.danielpipes.org/
Gudrun Eussner http://www.eussner.net/
Roncesvalles http://editrixblog.blogspot.com/
Dhimmideutsch http://dhimmideutsch.blogspot.com/

Kampf-Bloggern, die hier keine Erwähnung finden, da sie vom Weltblatt Neue Zürcher Zeitung (NZZ) noch nicht als solche anerkannt sind, wird zur Beschleunigung des Anerkennungsverfahrens empfohlen, das Gesetz ebenfalls zu veröffentlichen und der NZZ eine Kopie zu Händen Heribert Seifert zu übersenden. (5)

Die Veröffentlichung geschieht auf eigene Gefahr.

4. Mai 2007

(1) Endlich! Hunde müssen Kopftuch tragen. Von Markus Tönnishoff. Die Welt,
3. Mai 2007
http://www.welt.de/satire/article848439/Endlich_Hunde_muesse n_Kopftuch_tragen.html

Islamische Hündin. No-go-Area für Deutsche
http://www.no-go-fuer-deutsche.de/pics/hund-mit-kopftuch.jpg

(2) Auf geht´s! Laßt die alten Medien links liegen, und lest stattdessen Blogs!
1. März 2007
http://www.eussner.net/artikel_2007-03-01_21-20-05.html

(3) Hudna - was heisst das? Nahost Focus, 29. Juni 2003
http://www.nahostfocus.de/page.php?id=1534

(4) Maria Böhmer. Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Die Bundesregierung
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/B eauftragtefuerIntegration/beauftragte-fuer-integration.html

(5) NZZ: Lies nicht bei den Schmuddelbloggern! Politically Incorrect, 4. Mai 2007
http://www.politicallyincorrect.de/2007/05/nzz_lies_nicht_be i_den_schmudd_1.html

Die Kampf-Blogger. Von Heribert Seifert, Neue Zürcher Zeitung, 4. Mai 2007
http://www.nzz.ch/2007/05/04/em/articleF4V6O.html



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