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Israel. Willem vs. France. Ein Grundsatzurteil über den Größenwahn

Am 16. Juli 2009 fällt die Fünfte Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (ECHR) mit 6:1 Stimmen ein Urteil in der Angelegenheit Willem gegen Frankreich. Das Gericht setzt sich aus Richtern aus Dänemark, Frankreich, Deutschland, Liechtenstein, Monaco, Makedonien und der Tschechischen Republik zusammen. Die deutsche Richterin ist Renate Jäger, ehemalige Verfassungsrichterin in Karlsruhe, ab 2004 Richterin am ECHR und, seit 1. Juli 2009, Vizepräsidentin des ECHR. Die Gegenstimme kommt vom tschechischen Richter Karel Jungwiert, über den im Internet nur ein Wikipedia-Eintrag in tschechisch aussagt, in einer Sprache, von der man leider wenig versteht, wenn man sie nicht gelernt hat, von 1967 bis 1968 jedenfalls ist er Jungkommunist gewesen, von 1974 bis 1989 Anwalt. (1)

Das Urteil erklärt den Boykott israelischer Waren für gesetzwidrig. Damit wird ein Rechtsstreit beendet, der bis zum Oktober 2002 zurückreicht. Der Text des Urteils besteht aus 42 Absätzen; er schildert den Verlauf des Streites und die Urteile der vorherigen Instanzen. Im Anhang befindet sich die Begründung des tschechischen Richters Karel Jungwiert für seine Gegenstimme. (2)

Der Bürgermeister von Seclin ordnet einen Boykott an

Am 3. Oktober 2002 erklärt Jean-Claude Willem, der kommunistische Bürgermeister von Seclin, eines 12 300 Einwohner zählenden Vorortes von Lille, in einer Gemeinderatssitzung vor Journalisten er habe die Restaurationsdienste seiner Gemeinde aufgefordert, israelische Waren zu boykottieren, vor allem Fruchtsäfte. Eine Debatte findet nicht statt. Die Lokalzeitung des Ortes La Voix du Nord berichtet darüber zwei Tage später in ihrer Samstagsausgabe, und daß es dem Bürgermeister nicht darum gehe, die Wahl zugunsten einer Partei oder eines Lagers zu treffen, sondern es gehe um einen Protest gegen eine "antidemokratische" Politik. "Das israelische Volk steht nicht in Verdacht, es ist ein Mann, Sharon, der der Greueltaten schuldig ist, der keine einzige UNO-Entscheidung respektiert, und der fortfährt, Menschen abzuschlachten.".

Es handelt sich nicht um eine Absicht des Bürgermeisters, (he) announced at a town hall meeting that he intended to call on the municipality to boycott Israeli products, wie Herb Keinon in der Jerusalem Post schreibt, und wie auch im Urteil, Absatz 6, vermerkt ist, sondern er fordert die ihm unterstellten Dienste von Amts wegen auf: "Kauft nicht beim Juden!" (3)

Jean-Claude Willem a annoncé, jeudi soir, au conseil municipal, qu´il avait demandé à ses services de restauration de boycotter les produits israéliens, en particulier les jus de fruits. Jean-Claude Willem hat am Donnerstagabend (3. Oktober 2002) im Gemeinderat seine Restaurantionsdienste aufgefordert, die israelischen Produkte zu boykottieren, im einzelnen die Fruchtsäfte.

Es habe Reaktionen auf seine Entscheidung im Internet gegeben, darunter auch einige negative, sie stammten von Personen, die bedingungslose Unterstützer von Ariel Sharon, seiner Politik und des von ihm an den Palästinensern betriebenen Völkermordes seien, verbreitet er einige Tage später in einem Offenen Brief auf der offiziellen Site der Stadt Seclin: Ich wünsche mit solchen Leuten, ces gens-là, keine Polemik. Es folgt eine Einschätzung der israelischen Politik und eine Solidaritätsadresse an die zahlreichen für den Frieden im Nahen Osten kämpfenden Menschen in Israel und für diejenigen, die sich weigern, in den besetzten Gebieten Waffen zu tragen.

Über den Terror der palästinensischen Araber weiß der Bürgermeister: Trotz der von den palästinensischen Extremisten verübten Attentate, gegenüber denen sich Ariel Sharon hütet zu reagieren, weil sie das Alibi für seine blutige Politik sind, ist es nicht Israel, das vom Verschwinden bedroht ist, sondern sehr wohl die Palästinensische Autonomiebehörde und das ganze palästinensische Volk.

Deshalb gehören meine Unterstützung und meine Solidarität den Opfern und nicht den Tätern der Massaker. Es gibt eine Kontinuität in dieser Logik des von Sharon geführten Krieges seit den Massakern von Sabra und Shatila, im Libanon, der Provokation auf der Esplanade des Tempelberges und der Verbrechen von Jenin.

Gegen alles das und für das Recht der Israelis, bei sich in Frieden zu leben, für das Recht der Palästinenser, frei und unabhängig in ihrem Land zu leben, handeln wir gemeinsam mit der Stadtverwaltung.

Das sei der Grund für den Boykott sowie die Ausstellung und die organisierte Debatte über Palästina, nämlich die Weigerung, die Militärmacht des Ariel Sharon in den Praktiken der Unterdrückung, der Invasion und der militärischen Besatzung wirtschaftlich zu unterstützen.

Den Text des Offenen Briefes findet man heute noch außer im Urteil des ECHR, Absatz 8, an zwei Stellen im Internet, bei linken Globalisierungskritikern und bei Franco-Palästinensern, für die der Lyoner Anwalt, Buchautor und Universitätslehrer Gilles Devers schreibt, der Fachmann für Krankenschwestern sowie Recht und islamische Religion; er würde Israel gern für Kriegsverbrechen in Gaza verurteilt sehen, wozu er ein Kollektiv von Anwälten gründet, das am 22. Januar 2009 Klage beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC/CPI) einreicht. Weltweit schließen sich Hunderte von NROs der Klage an, Musterbriefe liefert Gilles Devers. (4)

Zwei Juden klagen gegen den Bürgermeister

Es ist wie in fast allen solchen Fällen, die weit über das Interesse von Juden hinausgehen, die andere mehr aufregen müßten, sie regen niemanden auf als die Juden. Jean-Claude Komar, Präsident der Association cultuelle israélite du Nord, der israelitischen Kultusgemeinde Nord, wendet sich zunächst in einem Brief an den Bürgermeister und macht ihm deutlich, daß seine Geste kein Aufruf zum Frieden sei, sondern die Weigerung, landwirtschaftliche Produkte aus Israel zu importieren, bestrafe die Israelis und die Palästinenser gleichermaßen. Die Antwort des Bürgermeisters ist "ein Brief voller Beleidigungen, in dem er [ihn] einen Extremisten schilt und ihn beschuldigt, die Wahrheit zu verfälschen, und in dem er schreibt, daß die Fotos der Ruinen des Sitzes der Palästinensischen Autonomiebehörde und in Jenin ihn an Oradour erinnern." In dem Brief heißt es weiter: "Ich bin gegen alle Arten von Terrorismus, aber ich unterstütze es nicht, daß man sechs Millionen Tote benutzen kann, um die scheußlichste Politik zu rechtfertigen."

Der Bürgermeister hält in seiner Raserei nicht inne, und deshalb befürchten Jean-Claude Komar und Guy Bensoussan, ebenfalls Jude, daß des Jean-Claude Willem Maßnahmen den Antisemitismus in der Region ansteigen lassen werde; sie entscheiden, Klage gegen ihn einzureichen, berichtet Jean-Paul Dufour, der Regionalkorrespondent der Zeitung Le Monde, aus Lille.

Die Klage lautet, "er habe Diskriminierung, Haß oder Gewalt gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen auf Grund ihrer Herkunft oder ihrer Zugehörigkeit zu einer Ethnie, einer Nation, einer Rasse oder einer bestimmten Religion herbeigeführt dadurch, daß er die Restaurationsdienste auffordere, die israelischen Produkte zu boykottieren."

Solche Anschuldigung findet Daniel Joseph, der Anwalt des Beklagten, erstaunlich. Das wäre die erste strafrechtliche Verfolgung auf dem Gebiet. Er sieht nicht, wieso ein Boykott eine Aufhetzung zum Rassenhaß sein könnte. C´est ubuesque, das ist grotesk. Außerdem könnte die Klage nicht angenommen werden, da die Kläger keine Vertreter des betroffenen Landes seien. Der Staat aber übernimmt die Klage, und so gibt´s doch ein Verfahren.

Der Bürgermeister von Seclin betrachtet sich als beleidigt. Bei der Anhörung, vom 12. März 2003, wohin er sich "nicht in Verteidigung, sondern in Anklage" begeben wolle, rechnet er damit, Zeugnisse von Persönlichkeiten zu präsentieren "über die Realität, die sich vor Ort abspielt". (5)

So tönt es aus linken Postillen wie dem Nouvel Observateur, bekannt aus der bedingungslosen Unterstützung des Charles Enderlin und dessen Mohammed al-Dura-Lügen, wie ein Seufzer der Erleichterung, daß der anklagende Staatsanwalt selbst den Freispruch fordert. Am 26. März 2003 wird Jean-Claude Willem vom Gericht in Lille freigesprochen. (6)

Die Begründung lautet so: Der Aufruf zum Boykott (wie oben berichtet, handelt es sich nicht darum, sondern um eine Anordnung von Amts wegen) sei kommerzieller Natur, richte sich auf Produkte und falle deshalb nicht unter den Text, wie er für eine Verfolgung vorgesehen ist; daß es sich effektiv nicht um Diskriminierung einer Person oder einer Personengruppe auf Grund ihrer Herkunft oder ihrer Zugehörigkeit oder Nicht-Zugehörigkeit zu einer Ethnie, eine Nation, eine Rasse oder eine bestimmte Religion handelt.

Im vorliegenden Fall hat der Beklagte nur seine Meinungsfreiheit gebraucht, eine durch die Europäische Konvention der Achtung der Menschen- und der Grundrechte garantierte fundamentale Freiheit. (ECHR-Urteil, Absatz 11)

Das ist in der Tat die bekannte Lage in der Gesellschaft Frankreichs, in weiten Kreisen der Bevölkerung, in Behörden, Institutionen und Medien, so daß ein solches Urteil, das trotz der Kenntnis der Auslassungen des Bürgermeisters davon spricht, Produkte und nicht Personen wären gemeint, selbstverständlich ist. Das herrschende Recht, oder besser das Recht, das herrschen sollte, wird nicht erwähnt. Bei den Zerstörungen der Maisfelder durch die faucheurs volontaires, die freiwilligen Ausreißer, sind auch nur die genveränderten Maisstauden gemeint, beim Abfackeln der Autos nicht deren Besitzer, sondern die Regierung, die sich wieder etwas ersdreistet hat, usw.

Anwalt Daniel Joseph ist empört über die Zulassung der Klage

Es verwundert aus zwei Gründen nicht, daß Anwalt Daniel Joseph es bereits ungeheuerlich findet, daß solche Klage überhaupt zugelassen wird:

In Frankreich setzt Recht und bestimmt Strafen, wer will. Selbsternannte Gesetzgeber gehen zu Werke, behaupten dieses oder jenes wäre rechtswidrig oder rechtens, ob es sich um Gentechnik handelt, um die Außen-, Innen-, Justiz- oder Bildungspolitik Frankreichs, um die Politik des George W. Bush, die Aufstellung von Blitzlichtanlagen gegen Geschwindigkeitsübertreter, um illegal im Lange lebende Hundertausende von Immigranten, um angeblich zu unrecht verfolgte muslimische Jugendliche, les jeunes, oder wie in diesem Falle um Einfuhr und Kauf von Waren aus Israel, die Linken und Linksradikalen setzen Recht, PCF, LCR/NPA, Grüne, manchmal im Verbund mit dem PS, bestimmen die Strafe bei Übertretung und wenden sie zügig an. Wenn die Justiz im seltenen Fall gegen sie vorgeht, mobilisieren sie ihren Anhang und lehren die Gesellschaft das Fürchten. Demonstrationszüge mit anschließenden Eskalationen besetzen die Straße, Autos werden abgefackelt, Schiffe gekapert, Maisfelder vernichtet, Schüler manipuliert. Ein Revoluzzer wie José Bové entscheidet selbst, ob und wann er seine Strafe im Knast absitzt, er schafft es damit bis zum Präsidentschaftskandidaten 2002.

Es herrscht eitel Willkür, und es ist fast zwangsläufig, daß dieser Personenkreis sich mit den Islamfunktionären des Landes gut versteht, sind sie doch ebenfalls im Begriff, in Frankreich Recht zu setzen und entsprechende Strafen zu verhängen; sie gehen dabei nur sehr viel geschickter und unter Benutzung der "nützlichen Idioten" aus dem linken Spektrum vor.

Der zweite Grund liegt in der Person des Daniel Joseph. Dieser Anwalt, inzwischen 59 Jahre alt, gehört zu eben den linksradikalen "nützlichen Idioten", den anti-israelischen Kreisen, zur Ligue des Droits de l´Homme (L.D.H.), zum Syndicat de la Magistrature, zum Syndicat des Avocats de France (SAF), dessen Präsident er mehrere Jahre ist. Es ist ihm unmöglich, zu verstehen, was an den Äußerungen des Bürgermeisters strafbar sein könnte; seine Ideologie verstellt ihm den Blick auf Gesetz und Recht. So kommt es ihm, bestärkt durch ähnliche Fälle, in denen die Justiz Frankreichs vor den Revoluzzern einknickt, nicht in den Sinn, daß es in der Republik Gesetze geben könnte, die in der Angelegenheit des Bürgermeisters von Seclin greifen. (7)

Seine Devise ist Verteidigen und Protestieren, wie der Nouvel Observateur ein Interview aus Anlaß seiner Präsidentschaft im SAF mit dem zu der Zeit 51-jährigen ergrauten Anwalt titelt. Hei, ist das ein munteres Treiben, so bleibt Mann jung! (8)

Seit 25 Jahren ist er aktiv im SAF, heißt es im November 2002. "Sein Herz schlägt, wie er sagt, links". Er protestiert gegen das Gesetz Perben über die Anpassung des Strafrechts an die Entwicklung der Kriminalität in Frankreich, gegen Nicolas Sarkozy, zu der Zeit Innenminister, die öffentliche Meinung interessiert ihn nicht, wie auch die relevanten Artikel des Strafrechts im Fall des Bürgermeisters von Seclin. Wenn die Franzosen auch erklärten, sie hätten die Regierung dazu gewählt, das Gesetz Perben durchzusetzen, es bleibt auf ihn ohne Wirkung, für den Anwalt ist das ebenso unbedeutend wie die Tatsache, daß nur die wenigsten Wähler von Seclin bei den Wahlen von 2001 die Liste des Bürgermeisters gewählt haben dürften, damit der im folgenden Jahr gegen die israelischen Fruchtsafthersteller vorgeht; von denjenigen, die ihn nicht gewählt haben, gar nicht zu reden. Der Anwalt hält seine und die Demarchen seiner politischen Freunde für legitim und damit sind Protestaktionen ebenfalls gerechtfertigt. Der PS folge ihm nicht mehr, wohl aber der PCF und die Grünen, die wollen eine Anwaltsvereinigung, die selbst Gesetz schafft. Die Bewegung dieser Linken besteht aus einem Haufen Größenwahnsinniger, die es für geboten halten, den Rechtstaat vorbei an der Demokratie, am Wählerwillen, an der Regierung, in ihrem Sinne zu verändern. Oft genug gelingt es ihnen. (9)

Der französische Staat klagt gegen den kommunistischen Bürgermeister

Dominique Perben, zur Zeit des Urteils der Ersten Instanz Justizminister Frankreichs, ordnet am selben Tag ein Berufungsverfahren an, dem sich die beiden Privatkläger am 2. April 2003 anschließen. Im Strafantrag, vom 5. Mai 2003, fordert der Generalstaatsanwalt von Douai Jean-Amédée Lathoud die Neubewertung der Fakten der Diskriminierung, nach Artikel 225-1 des Strafrechts, definiert für einen Vertreter eines politischen Organs, wenn es sich darum handelt, die normale Ausübung einer wirtschaftlichen Aktivität zu behindern, welcher Art sie auch immer sein möge ... Dafür sind nach Artikel 432-7 des Strafrechts bis zu drei Jahre Gefängnis und 45 000 Euro Strafe vorgesehen.

Eine öffentliche Persönlichkeit wie der Bürgermeister habe unbeschadet seiner politischen Einstellung neutral zu bleiben in der Ausübung seiner Ämter. Der Bürgermeister kann sich nicht an die Stelle der Regierungsautorität setzen, um einen Boykott der Güter einer ausländischen Nation anzuordnen. (ECHR-Urteil, Absatz 12)

Jean-Claude Willem wird bei den Kommunalwahlen von 2001 mit den Stimmen des Parti Socialiste und der Union de la Gauche, des Linksbündnisses, wiedergewählt, er erhält 2 605 Stimmen, das sind 56,30 Prozent der abgegebenen Stimmen. Bei einer Einwohnerzahl von 12 300 haben ihn ca. 9 700 Personen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht gewählt, von Konservativen, Liberalen und Nichtwählern bis zu nicht wahlberechtigten Kleinkindern. Der Gegenkandidat Roger Mille erhält 2 022 Stimmen. Das ist die Grundlage, auf der Jean-Claude Willem agiert, ein Plus von 583 Stimmen. (10)

Jean-Claude Willem tritt 2004 vom Amt zurück und ist inzwischen Ehrenbürgermeister von Seclin. Sein Nachfolger, der 63-jährige ehemalige Eisenbahner Bernard Debreu, ist ebenfalls Kommunist; seit 1967 ist er Mitglied des PCF. 3 455 Stimmen kann seine Liste Seclin Ensemble in den Kommunalwahlen vom 9. März 2008 auf sich vereinen, das sind 65,46 Prozent. Der Kandidat der bürgerlichen Opposition fällt dagegen ab, mit 1 823 Stimmen = 34,54 Prozent. (11)

Der Vergleich der Ergebnisse von 2001 und 2008 zeigt, daß 651 Wahlberechtigte mehr zur Wahl gegangen sind und eine größere Zustimmung für den Nachfolger herrscht. Wer französisch liest und sich einen Eindruck verschaffen will, wie es um die Gemeinde Seclin steht, welche seit vielen Jahren vernachlässigten Probleme sie angehen könnte, dem sei die Site der Opposition Alliance pour Seclin empfohlen. Dort findet man die Publikation Alliance, von Januar bis Juni 2009. Wenig Zeit wäre für Boykott- und andere Politkampagnen. (12)

Gefragt werden darf, warum die Regierung Frankreichs sich den Auftritt des Bürgermeisters gefallen läßt, warum nicht sie, sondern zwei Juden klagen, die von Jean-Claude Willem umgehend als extremistische Unterstützer der israelischen Regierung diffamiert werden. Der Bürgermeister hat sich Recht angemaßt, das in Frankreich allein der nationalen Regierung zusteht.

Das ECHR-Urteil listet die internationale Rechtslage betreffend Boykott auf. Zunächst wird das Prinzip der Gleichbehandlung gemäß Direktive Nr. 2000/43/CE des Europarats, vom 29. Juni 2000, erwähnt. Sie bilde den Rahmen für den Kampf gegen Diskriminierung aus rassischen und ethnischen Gründen, um in den EU-Staaten die Grundlage für Gleichbehandlung zu legen, vor allem im Bereich der professionellen und Handelsbeziehungen. (ECHR-Urteil, Absatz 21)

Im internationalen Recht kann eine Maßnahme von "Boykott-Sanktion" einem Staat gegenüber in bestimmten Fällen nach ausdrücklicher Autorisierung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen getroffen werden. Es handelt sich um eine sehr begrenzte Maßnahme, die nur durch Regierungsbehörden in Kraft gesetzt werden kann, die im Rahmen von Artikel 41/Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen handeln, wo "die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen" im Falle der "Bedrohung des Friedens, seines Bruchs oder eines Aktes der Aggression" vorgesehen ist, Situationen, die im Artikel 39 der Charta aufgeführt sind. Eine solche Maßnahme ist etwa zwanzig Mal getroffen worden, aber niemals gegen den Staat Israel.

Die Staaten hätten also genug eigene Möglichkeiten, Restriktionen oder Verbote für den Handel mit anderen Staaten auszusprechen. (ECHR-Urteil, Absatz 22)

Man sieht auf diesem Hintergrund die Haltlosigkeit des Boykottaufrufs durch den Bürgermeister. Es ist genug gewirbelt worden, daß es hätte an die Ohren des Staatspräsidenten, des Premierministers und des Justizministeriums dringen können. Dort aber kümmert sich niemand von allein um sein Recht. Die Verletzung des Rechts israelischer Produzenten kann nur geschehen, weil das Recht seit Jahren grundsätzlich und ungestraft verletzt wird. Die Anmaßung erschöpft sich nicht in diesem einen kommunistischen Bürgermeister.

Das Verfahren geht in die die Zweite Instanz

Im ECHR-Urteil folgen Texte und Erklärungen zur Anwendung des Gesetzes, der Artikel 225-1 und 225-2, "die nach Artikel 225-1 definierte Diskriminierung gegenüber einer natürlichen oder juristischen Person wird mit zwei Jahren Haft und 30 000 € Geldstrafe geahndet". (ECHR-Urteil, Abätze 19 und 20) (13)

Auf ihrer Website maire-info.com kann nun zur Einschätzung der Zweiten Instanz wieder hervorgeholt werden, daß die ganze Angelegenheit den Juden zu verdanken ist: Herr Willem, 69 Jahre, Bürgermeister des PCF seit 1991, ist verfolgt worden vor allem nach der Klage vom Oktober 2002 des Jean-Claude Komar, Präsident der Association cultuelle israélite du Nord, der israelitischen Kultusgemeinde Nord. Der französische Staat läßt die Juden im Stich.

Jetzt wird behauptet, der Bürgermeister hätte gewußt, daß seine Gemeinde gar keinen Saft aus Israel kauft. Er und sein Anwalt prangern die nacheinander getroffenen Entscheidungen des Gerichts an, sie üben Justizschelte: "Für mich ist Herr Perben ein Minister der Republik, aber ein freiheitsmordender, liberticide, hat der Bürgermeister betont, nach ihm gibt es, sobald Sie Israel sagen, ein Problem", und Anwalt Daniel Joseph sieht nicht, wie die Würde irgend eines Menschen berührt sein könnte. Erst werde sein Klient verfolgt, dann fordere der Staatanwalt Freispruch, und nun werde er erneut verfolgt, und er fordere eine Verurteilung.

Man sieht hier einmal mehr die Vorstellung Linksradikaler von der Welt, die nicht so sein will, wie gewünscht: Genozid an den Palästinensern durch die Israelis, Völkermord, Libertizid, Freiheitsmord, durch den Justizminister. Vom Anwalt gibt´s dazu gratis die Aberkennung des grundlegenden Rechts der Staatsanwaltschaft, anzuklagen, erstinstanzlich ein Urteil entgegenzunehmen, ein Berufungsverfahren einzuleiten und ein anderes Urteil zu fordern. Der Generalstaatsanwalt Eric Bedos antwortet darauf angemessen: "Wenn ich heute fordere, das Urteil des Gerichts in Lille für ungültig zu erklären, dann ist es deshalb, weil ich fest davon überzeugt bin, daß diese Entscheidung das Strafrecht verkennt". (14)

Die Definition der Behinderung der Ausübung wirtschaftlicher Aktivität leitet sich her aus dem "Anti-Boykott"-Gesetz, das der Gesetzgeber verabschiedet habe, um gegen gewisse Praktiken des Wirtschaftsboykotts im internationalen Handel vorzugehen, und namentlich den Boykott Israels. (15)

Im Berufungsverfahren gegen den Angeklagten, am 11. September 2003, entscheidet das Gericht, die Fakten nicht unter dem Strafrechtsartikel 432-7 umzubewerten, sondern den Angeklagten nach Artikel 23 und 24 des Presserechts, vom 29. Juli 1881, zu einer Geldstrafe von 1000 € zu verurteilen. Im Artikel 432-7 heißt es:

Die Diskriminierung, definiert im Artikel 225-1, vorgenommen gegenüber einer natürlichen oder juristischen Person durch einen Vertreter der Staatsgewalt oder Beauftragten einer Aufgabe des öffentlichen Dienstes bei der Bekleidung seines Amtes oder während der Ausübung seiner Funktion oder seiner Aufgaben, wird mit fünf Jahren Haft und 75 000 € Geldstrafe geahndet, wenn sie besteht in:

1. der Verweigerung des Nutzens eines durch das Gesetz gewährten Rechts;
2. der Behinderung der normalen Ausübung einer wie auch immer gearteten wirtschaftlichen Aktivität. (16)

Die Klage der Association cultuelle israélite du Nord, der Israelitischen Kultusgemeinde Nord, und des Guy Bensoussan werden nicht zugelassen, weil jene als Ziel nicht den Kampf gegen Diskriminierung hätte, und dieser einen direkten Schaden nicht nachgewiesen habe. (ECHR-Urteil, Absätze 14 und 15)

Die Artikel 23 und 24 des Presserechts bedrohen mit Strafe denjenigen, der durch Vorträge oder Schriften eine Diskriminierung hervorruft, die zur Behinderung einer normalen Ausübung einer wie auch immer gearteten wirtschaftlichen Aktivität führt.

Es komme nicht darauf an, daß die betroffenen Hersteller nicht genau benannt würden, sondern allein darauf, daß der Aufruf zum Boykott von Waren ihrer Zugehörigkeit zu einer Nation wegen erfolge, in diesem Falle zu Israel, was eine Behinderung der normalen wirtschaftlichen Aktivität bedeute; denn tatsächlich richtete er sich gemäß der Erklärungen gegen die vom Chef der israelischen Regierung betriebene Politik, und in Konsequenz forderte er von den Diensten der Gemeinde, der Nation Rechnung zu tragen, die der Regierungschef vertritt.

Jean-Claude Willem habe durch seine Worte den Willen zur Diskriminierung ausgedrückt, sie sei aber nicht direkt gegen die israelischen Hersteller gerichtet gewesen, was die Anwendung der Artikel 225-1 und 2 gerechtfertigt hätte, sondern er habe gegen die Politik des israelischen Regierungschefs protestieren wollen. Die israelischen Hersteller erleiden also gewissermaßen nur einen Kollateralschaden, sie stehen dem Toben des Jean-Claude Willem gegen Ariel Sharon im Wege. Es habe sich um die persönliche Meinung des Jean-Claude Willem gehandelt und nicht um die des Titulars der öffentlichen Autorität, stellt der ECHR fest. (ECHR-Urteil, Absatz 16)

Eine Verurteilung nach Artikel 225-1 des Strafrechts komme selten vor. Es werden Beispiele aufgezählt, auch unter Beteiligung der Handelskammer gibt es Fälle, sie betreffen alle Israel. 1994 wird von einem Exporteur ein Zertifikat ausgestellt, daß die Waren nicht von einem israelischen Transportunternehmen und nicht durch Israel transportiert würden, in einem Fall vom Dezember 2007 bescheinigt eine französische Firma, die von der Handelskammer abhängt, daß die hergestellten Produkte kein israelisches Material enthielten, keine israelische Arbeitskraft und keinen israelischen Transport. (ECHR-Urteil, Absatz 20)

Anstatt daß der Bürgermeister es damit bewenden läßt, die 1000 € abdrückt, und fertig, geht dieser fanatische Mann erneut in Berufung, die mit Urteil vom 28. September 2004 zurückgewiesen wird. Die Urteilsbegründung wird dabei bestätigt. (ECHR-Urteil, Absätze 17 und 18)

Der ECHR nimmt zur Lage im Nahen Osten Stellung

Zum internationalen Rahmen der Angelegenheit nimmt das Urteil ebenfalls Stellung und erwähnt die im Jahre 2002 stark intensivierten Attentate und Angriffe der palästinensischen Araber, es erwähnt die Verabschiedung der Resolution des UN-Sicherheitsrates Nr. 1397, in der erstmalig ein palästinensischer Staat neben dem israelischen vorgesehen wird, sozusagen ein Neuaufguß der UN-Resolution Nr. 181, vom 29. November 1947, und man kann wetten, daß die Araber diesmal wieder keinen solchen Staat wollen. (17)

Keinen Monat später verlangt das Europaparlament, am 10. April 2002, in einer Resolution zum Nahen Osten die Aufhebung der Assoziierungsabkommens mit Israel, auf daß dessen Regierung die Resolution des UN-Sicherheitsrates Nr. 1397 und andere kürzlich verabschiedete Resolutionen der Vereinten Nationen honoriere sowie positiv auf die Bemühungen der EU um eine friedliche Lösung des Konflikts reagiere. Am 25. April 2002 nimmt das Parlament des Europarates die Resolution Nr. 1281 (2002) an, in der die israelische und die palästinensische Partei zu einem Waffenstillstand aufgefordert werden. Tenor: Zwar hat Israel das Recht, seine eigene und die Sicherheit seiner Bürger zu schützen, aber es handle in den besetzten Gebieten unverhältnismäßig und halte seine Militärmacht nicht zurück. Informationen über die Verletzung der Menschenrechte während Operationen in den Palästinensergebieten durch die israelische Armee unter Führung des Premierministers Ariel Sharon, besonders im Flüchtlingslager von Jenin, werden zitiert. (ECHR-Urteil, Absatz 23)

Der Bürgermeister von Seclin kann sich nur bestätigt sehen durch solche Resolutionen. Er braucht aber wie die Muslime im Streit um die dänischen Karikaturen ein halbes Jahr, bis er sich so richtig spontan vor seinem durch Journalisten von La Voix du Nord angereicherten Gemeinderat empört und den Kauf von israelischen Fruchtsäften verbietet.

Der ehemalige Bürgermeister bringt den Fall vor den ECHR

Der inzwischen ehemalige Bürgermeister Jean-Claude Willem strengt, am 17. März 2005, einen Prozeß vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (ECHR) zur Aufhebung des Urteils, vom 28. September 2004, an; er gibt nicht auf im Kampf für Menschenrechte und Grundrecht auf Meinungsfreiheit, so wie er sie versteht. Am 4. April 2007 (schon!) hat der ECHR entschieden, die Klage anzunehmen und sie der französischen Regierung vorzulegen.

Zum Verständnis seines Urteils, vom 16. Juli 2009, (noch schöner!) gibt es im ECHR-Urteil Ausführungen zum Presserecht und seinen zum Schutz der Reputation und des Rechtes anderer gezogenen Grenzen, vorgesehen durch gewisse Formalitäten, Bedingungen, Restriktionen oder Sanktionen, und das Gericht geht auf die Argumente des Klägers ein, der den Artikel 10 der Konvention zur Wahrung der Menschenrechte und der fundamentalen Freiheiten bemüht. (ECHR-Urteil, Absatz 24) (18)

In den folgenden Absätzen wird die Rechtslage noch einmal geschildert, diesmal aus der Sicht des Gerichts des ECHR; der Kläger habe niemals den Boykott nur symbolisch gemeint; er wird ausführlich zitiert mit seinen nur guten Absichten fürs palästinensische Volk, er hätte beitragen wollen dazu, daß der Staat Israel aufhört, die Gesetze der Menschlichkeit zu verletzen, wobei er sich auf die Resolution des Europaparlamentes, vom 10. April 2002 bezieht. Er ist nicht der Meinung, die gegen ihn verhängte Strafe von 1000 € sei maßvoll, er weist darauf hin, daß es sich um eine symbolisch hohe Geldstrafe handle. Im Rahmen der von der Gemeinde Seclin durchgeführten Veranstaltungen (Debatten über Palästina, Ausstellungen) habe er auf seinem Niveau versucht, "diesem unerträglichen Anstieg der Gewalt" ein Ende zu setzen. Als Bürgermeister, meint er, habe er noch größere Freiheit, seine Meinung zu äußern. Daß es sich nicht darum, sondern um die rechtswidrige Anordnung eines Boykotts handelt, ist ihm nach sieben Jahren nicht bewußt. (ECHR-Urteil, Absatz 27)

Den Ausführungen kann man entnehmen, daß Jean-Claude Willem bis heute nicht einsichtig ist, daß es sich von seiner Seite um einen Rechtsbruch handelt, entstanden aus verqueren Vorstellungen über das nationale und internationale Rechtssystem. Der Anwalt bestätigt ihn in seinem Wahn. Er hat diesmal eine junge Anwaltskollegin zur Seite, die 30-jährige Dalila Dengouga, die von einem algerischen Vater und einer marokkanischen Mutter abstammt. Als parteilose Kandidatin setzt Martine Aubry sie an die exponierte Position der Nr. 3 der Liste des PS zu den Kommunalwahlen, vom 9. März 2008, eine junge Frau mit linken Werten, motiviert durch die Verteidigung der Menschenrechte. (19)

Das Gericht beruft sich auf die Artikel 23 und 24 des Presserechts. Das legitime Ziel, wie es auch die Regierung unterstützt, ist der Schutz der Rechte anderer, im vorliegenden Fall der israelischen Produzenten. (ECHR-Urteil, Absatz 29)

Es belegt seine Entscheidung mit anderen Urteilen und kommt zu dem Schluß, daß jeder einzelne, der sich in einer öffentlichen Debatte von allgemeinem Interesse engagiert, gehalten ist, gewisse Grenzen nicht zu überschreiten, was - vor allem - den Respekt vor dem anderen betrifft. Die Argumentation des Gerichts von Lille, der Ersten Instanz, wird zurückgewiesen. En passant legt das Gericht den Unterschied dar zwischen einer Demonstration, la manifestation, kurz manif, einer Meinung, und der "Herausforderung zur Diskriminierung". (ECHR-Urteil, Absatz 30-34)

Wie das Berufungsgericht stellt dieses Gericht (des ECHR) fest, daß der Kläger nicht seiner politischen Meinung wegen verurteilt worden ist, sondern für die Aufhetzung zu einer diskriminierenden Handlung. ...dem Kläger wurde keine antisemitische Ideologie vorgeworfen ... Tatsächlich hat sich der Kläger nicht damit begnügt, die zu der Zeit von Ariel Sharon betriebene Politik anzuprangern, sondern er ist viel weiter gegangen, in dem er einen Boykott der israelischen landwirtschaftlichen Produkte angekündigt hat. Das Gericht bezieht sich dabei auf die mündliche Anordnung, vom 3. Oktober 2002, und auf die einige Tage später auf der offiziellen Site der Stadt Seclin schriftlich wiederholte Anordnung. (ECHR-Urteil, Absatz 35-36)

Es handelt sich hier um einen Mißbrauch der öffentlichen Mittel, die von allen aufgebracht werden, auch von den Tausenden von Bürgern, die Jean-Claude Willem nicht gewählt haben. Vielleicht sollte man einmal eine Umfrage starten, wieviele Bürger von Seclin unabhängig von ihrer Meinung zur Politik Israels mit dieser Kampagne einverstanden sind. Das Gericht jedenfalls weist einem Bürgermeister, der die Gemeinde insgesamt vertritt, die Verpflichtung zu einer gewissen Neutralität zu, was immer das "gewiß" hier bedeuten mag, und die Pflicht zur Zurückhaltung zu, wenn er sich von Amts wegen äußert. (ECHR-Urteil, Absatz 37)

Die diskriminatorische Handlung des Bürgermeisters, nicht seine politische Meinung, seine ausdrückliche und von ihm beanspruchte Weigerung, Handelsbeziehungen mit Produkteuren der israelischen Nation zu unterhalten, werde sanktioniert. Er habe die Anordnung zum Boykott ohne die Möglichkeit einer Debatte oder einer Abstimmung getroffen, es handele sich hier also nicht um eine freie Diskussion eines Themas von allgemeinem Interesse. (ECHR-Urteil, Absatz 38)

Das Gericht bemerkt auch, daß der Generalstaatsanwalt der Republik in seinen Anträgen betont habe, daß der Bürgermeister sich nicht an die Stelle der Regierungsbehörden setzen könnte, um einen Boykott von Waren aus einer ausländischen Nation anzuordnen. Die französische Regierung habe in einem solchen Fall sehr wohl das Recht, sich einzumischen, und der Kläger könne sich nicht auf seine Meinungsfreiheit gemäß Artikel 10 der Konvention zur Wahrung der Menschenrechte und der fundamentalen Freiheiten berufen. Das Strafmaß sei nicht disproportional zu dem Ziel, das damit erreicht werden solle, Artikel 10 der Konvention sei nicht verletzt worden. (ECHR-Urteil, Absätze12, 22, 39-42)

Der tschechische Richter Karel Jungwiert hat eine abweichende Meinung

Dieser Richter des Jahrgangs 1944 stammt aus dem ehemaligen Ostblock, in seiner Jugend gehört er dem Studentenbund der KP der Tschechoslowakei an, nach 1968 scheint seine Karriere nicht zügig fortgeschritten zu sein, von 1974 ist er Anwalt (mehr kann ich dem Wiki-Eintrag leider nicht entnehmen). Seiner Meinung sieht man an, daß ihm einige in unserer Gesellschaft selbstverständliche Verhaltensweisen nicht geläufig sind. Sogar die Linken im Westen kennen sie genau, sie tun nur alles, sich dazu konträr zu verhalten.

Für Karel Jungwiert hat in guter kommunistischer Manier bereits dann eine Debatte stattgefunden, wenn die Autoritätsperson ihre Meinung kundgetan hat. So fällt es ihm im Gegensatz zu den sechs anderen Richtern nicht auf, daß der Bürgermeister die Anordnung im Gemeinderat vor Journalisten gibt, auf daß sie die Kunde sofort an die Öffentlichkeit bringen möchten, was La Voix du Nord auch pflichtschuldigst und kritiklos tut. Er sieht nicht, daß es nicht um leichte Übertreibung und Provokation geht, sondern um einen Verstoß gegen Gesetz und Recht der Regierung Frankreichs und der israelischen Produzenten. Es ist dabei nicht wichtig, daß die Regierung das so lange verschläft, bis das Verfahren von zwei französischen Juden in die Berufung gebracht wird. Auch dafür bekommt der Bürgermeister mildernde Umstände.

Der tschechische Richter hält es für selbstverständlich, daß der Bürgermeister seiner parteipoltischen Überzeugung gemäß auftritt. Das ist typisch für eine Gesellschaft mit Einheitspartei. Ihm geht nicht auf, daß ein Bürgermeister einer Demokratie nach der Wahl alle Einwohner seines Sprengels zu vertreten hat, was bis hinauf zum Präsidenten nicht anders ist. Was sagen Nicolas Sarkozy und Barack Obama nach ihrer Wahl? Jetzt bin ich Präsident aller Bürger meines Landes. Bei Kommunisten heißt das, die Bürger haben alle die Meinung der Führung zu übernehmen, was man nach guter kommunistischer Art "Meinungsaustausch" nennt, insofern ist auch ein kommunistischer Präsident der Vertreter aller Bürger. Schafft es in unserem System ein Kommunist an die Spitze einer kleinen Stadt von 12 300 Einwohnern, verhält er sich ebenso.

Karel Jungwiert hält es für selbstverständlich, daß nicht nur heute von einem Bürgermeister ein Boykott Israels angeordnet wird, sondern morgen könnte ein Aufruf zum Boykott von Waren aus den USA des Irakkriegs, aus Rußland Tschetscheniens und aus China Tibets wegen erfolgen. Dieser Richter kann sich vielleicht gar nicht vorstellen, was er da von sich gibt, wem er das Wort redet.

Ich habe die feste Überzeugung, daß eine demokratische Gesellschaft eine solche Debatte dulden, ja manchmal sogar zum Handeln auffordern muß. Es ist nicht zu fassen, wer am ECHR Richter sein kann! Einer, der den Unterschied nicht wahrnimmt zwischen Meinungsäußerung und Rechtsbruch. Selbst im Zivilrecht ist es nicht gestattet, mündlich und/oder schriftlich aufzufordern, bei diesem oder jenem Händler nicht zu kaufen, das geht sogar so weit, daß selbst im Falle, daß ein Kunde mit dem Händler üble Erfahrungen gemacht und in einem Prozeß gegen ihn Recht bekommen hat, er nichts Negatives über diesen Händler verbreiten darf.

Im Falle der Boykottanordnung für Waren aus Israel gibt es ein solches rechtskräftiges Urteil nicht einmal, die Meinungen über die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit, die Unverhältnismäßigkeit oder die Verhältnismäßigkeit der israelischen Maßnahmen gehen weit auseinander.

Der Richter betreibt Urteilsschelte betreffend Artikel 23 und 24. Die Richter haben aber in Artikel 19 sehr genau präzisiert, was sie meinen.

Dann kommt der Richter dazu, den Fall herunterzuspielen, die Anordnung sei nur vage gewesen, die Folgen der Maßnahme wären geringfügig, denn es handle sich um die Restaurationsdienste einer kleinen Gemeinde. Noch dazu seien die praktischen Konsequenzen der Maßnahme nicht nachgewiesen worden. Es ist kaum zu fassen, aber dieser Richter scheint sich im Recht nicht auszukennen. Wer jemals Berichte über Bankräube gelesen hat, der weiß, daß die Höhe der Summe des erbeuteten Geldes nichts zur Sache tut. Ich kenne einen Fall, da hat einer in den 80er Jahren für eine Beute von insgesamt 58 000 DM aus drei Bankräuben elf Jahre Gefängnis bekommen.

Das Rechtsbewußtsein des Richters läßt zu wünschen übrig. Er berücksichtigt nicht den Inhalt der Gesetze. Wer bestimmt, welche politischen Ereignisse weltweit vergleichbare Maßnahmen rechtfertigen? Ab wievielen in Darfour ermordeten Menschen darf ein Bürgermeister zu Handgreiflichkeiten auffordern, Waffenlieferungen an den Widerstand anordnen? "Waffen für El Salvador" ist immer ein Schlachtruf von Linksradikalen gewesen, in der Bundesrepublik Deutschland ist mir kein Bürgermeister bekannt, der sich jemals so geäußert hätte.

Ab wann hat eine Maßnahme Folgen und wo? Im Inland? In dem betroffenen Ausland? Die Medienwirkung im Inland berücksichtigt er nicht, ebensowenig wie den Ansehensverlust der Nation, zu der ein solcher Amtsträger gehört. Ab welcher Größe einer Gemeinde sollte das hier schon für den kleinen Ort Seclin angewandte Recht greifen? Der Willkür wären Tür und Tor geöffnet - und der Korruption. Die Richter haben ja bereits durch die lächerlich niedrige Geldstrafe von 1000 € der Geringfügigkeit Rechnung getragen. Der Richter sieht das wie der Bürgermeister als eine hohe Strafe an.

Karel Jungwiert ist der Meinung, daß Gemeinden Demonstrationen organisieren können. Man muß sich nur vorstellen, wohin solche Ideen führen, ins Chaos, in den Bürgerkrieg. Die Hoheitsgewalt des Staates würde ausgehebelt, das hat Jean-Claude Willem bereits vorgemacht. Die grundsätzliche Brisanz einer solchen Haltung zum Gemeinwesen, das man mal eben manipuliert, wie´s der politischen Ideologie paßt, die sieht dieser Richter nicht. Zum Glück gibt´s sechs andere, und ich wette, daß von denen nicht alle Freunde Israels und begeistert von dessen Politik sind.

Die Solidaritätsbekundungen für Jean-Claude Willem kommen ein

Von der linksradikalen Site Bellaciao bis zum Idiot provincial versprühen linke und islamische Sites die reine Empörung über dieses fragwürdige Urteil, allen voran die islamischen und jüdischen Freiheitskämpfer und der Provinzidiot Gilles Devers. (20)

Dabei ist es immer wieder faszinierend zu sehen, daß dieselben Linken, die bei einer Machtübernahme durch den Islam innerhalb kürzester Zeit eliminiert würden, vertrieben, verhaftet, gefoltert, ermordet, daß diese vorn sind in der Schlacht gegen Israel und für die palästinensischen Araber. Im Iran dauert es nach der Revolution von 1979 vier Jahre, bis das Land kommunisten- und linkenfrei ist. Noureddin Kianouri haben sich die Mollahs gehalten, ihn weichgekocht und gedemütigt, um ihn dann zum Entsetzen anscheinend nur einiger weniger Linker im Fernsehen auszustellen. (21)

Die meisten kann das in ihrer Begeisterung für den Islam und seine totalitären Ansprüche nicht erschüttern, die Linke ist unfähig zu lernen. Der Totalitarismus berauscht sie, Bodenhaftung geht verloren, sie werden größenwahnsinnig und bilden sich ein, sie hätten eine Rolle zu spielen im Nahostkonflikt, in der Islamisierung Europas, in der Änderung der Gesellschaft in ihrem Sinne. Das ist schon vor dem November 1989 eine Illusion, aber heute, da noch Kuba und Nordkorea bleiben, ist das einfach nur Dummheit. Das Urteil des ECHR ist ein weiteres Alarmzeichen, das bei den Linken ungehört verhallt.

Die Parteigruppe des PCF du Nord regt sich umgehend auf und versichert den unterlegenen Bürgermeister ihrer vollen Unterstützung. Nur Medien wie der Nouvel Observateur sind schneller und berichten am Tag des Urteils. (22)

Von Kritik und Selbstkritik ist im PCF nichts zu merken. Ohne auch nur eine einzige Gehirnzelle zu aktivieren, eine kleine Überlegung zum Urteil dazwischen zu schieben, reagieren sie wie die Pawlowschen Hunde: Wauwau! Ihr Herrchen Jean-Claude Willem wird als starker Mann ins Bild gesetzt, die Faust schwingend. Die Vokabeln der kurzen Stellungnahme sind Recht der Völker, Solidarität, Protest, Kolonisation, Ungerechtigkeit, Greueltaten.

Mehr denn je zuvor sind die Kommunisten entschlossen fortzufahren in der Teilnahme an der Mobilisierung für einen gerechten und dauerhaften Frieden, und einen politischen Weg zu fordern, um endlich die nationalen Rechte des palästinensischen Volkes anerkannt zu sehen. (23)

Es ist sicher, daß die Kommunisten wissen, was im Gegensatz zu Ungerechtigkeit und Greueltaten gerecht ist, dauerhaft und erstrebenswerte Tat fürs Gemeinwohl, daß sie den politischen Weg kennen, die nationalen Rechte, wenn sie auch sonst nicht viel vom Nationalstaat, vor allem nicht dem israelischen, halten, und was das palästinensische Volk ist, das wissen sie genau.

Am Beispiel der Reaktion der Fédération syndicale unitaire (FSU), der Gewerkschaft der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, kann man den Haß auf Israel ebenfalls sehen. Ihre Filiale Nr. 59, in der Region Lille, bleibt standhaft auf der Seite des Bürgermeisters und für dessen Recht auf Anordnung eines Boykotts israelischer Waren: Die FSU 59 62 bekräftigt ihre Unterstützung von Jean-Claude Willem, des ehemaligen Bürgermeisters von Seclin, der 2002 die Entscheidung getroffen hat, die israelischen Fruchtsäfte in den Schulkantinen zu boykottieren, um gegen die Besatzungspolitik der palästinensischen Territorien zu protestieren. ... Die FSU bedauert die Kriminalisierung einer politischen Aktion: der Boykott von Waren eines Landes, das nicht die Entscheidungen der Vereinten Nationen respektiert, und das mit der Begründung der Behinderung der Freiheit des Handels. Das bedroht den Gebrauch dieser friedlichen politischen Waffe, die gegen das Südafrika der Apartheid und gegen den Irak des Saddam Hussein gebraucht wurde. Die FSU scheint also keine 10 € für den irakischen Widerstand gesammelt zu haben. Zur gleichen Zeit, sechs Monate nach der israelischen Offensive in Gaza, ist keine Sanktion gegen den Staat Israel vorgesehen. (24)

Zum Auftritt der Fédération syndicale unitaire (FSU) in verschiedenen Situation ist einiges zu sagen. Im Falle von Robert Redeker bezeugt der FSU-Generalsekretär Gérard Aschieri grundsätzlich seine Solidarität und verurteilt die Morddrohungen gegen den Autor des Figaro-Artikels, aber man wendet sich gegen die "unverantwortlichen Deklarationen, deren "Provokation das Inakzeptable hervorbringt". Die FSU stellt sich auf die Seite aller Redeker-Kritiker, plötzlich ist es auch nicht abzulehnen, daß Gilles de Robien, der zuständige Minister der Rechtsregierung, dieselbe Meinung vertritt. Man kann den Äußerungen der FSU-Funktionäre entnehmen, daß sie gegen seine Ermordung grundsätzlich etwas hätten, aber ihm die Schuld dafür selbstverfreilich ankreiden würden. (25)

Auch in der Kampagne gegen den Historiker des Mittelalters Sylvain Gouguenheim, Universitätsprofessor in Lyon, wird die FSU aktiv, allen voran ihr Generalsekretär Gérard Aschieri, der den Kommunisten nahesteht. Unter dem Stichwort Die Affäre Gouguenheim gibt es zwei Appelle aus der Hochschule gegen ihn, von Professoren, Forschern, Personal, Studenten und ehemaligen Studenten sowie der Fédération syndicale unitaire (FSU). Es ist nicht so, daß sich bei Kampagnen gegen ein Mitglied seine Interessenvertretung um ihn kümmert, ihn unterstützt und abwiegelt, sondern sie macht sich zum Transmissionsriemen, organisiert die Hetze, holt noch weitere Gegner hinzu, ist auf der Seite derjenigen, die den Hochschullehrer aus der Universität entfernen wollen. (26)

Wenn das Urteil des ECHR eines erneut klargemacht hat, dann den Bankrott der Linken, von extrem bis PS. Wenn die Generalsekretärin Martine Aubry meint, eine Anwältin wie Dalila Dendouga zu den Kommunalwahlen in Lille auf den Listenplatz Nr. 3 heben zu müssen, dann sollte man diese Partei wirklich dichtmachen. Man muß diesen großen kranken Körper auflösen! Oder gar "Le PS est mort !" Wer sagt es? Bernard-Henri Lévy? Der ECHR zeigt, daß man es bei der Linken bis in die Mitte des PS mit Größenwahnsinnigen zu tun hat, die jedes Maß für die Wirklichkeit verloren haben. Don Qixote ist dagegen ein beinharter Realist. (27)

Spendiere doch dem armen Jean-Claude Willem jemand eine Kiste Fruchtsaft aus Israel, damit er wieder zu sich kommt, den Wein vom Yarden kann dieses Nordlicht eh nicht vertragen. (28)

26. Juli 2009

Quellen

(1) New Vice-President. ECHR Blog, July 2, 2009
http://tinyurl.com/lm3h7v

Karel Jungwiert. Wikipedia
http://cs.wikipedia.org/wiki/Karel_Jungwiert

(2) AFFAIRE WILLEM c. FRANCE. (Requête no 10883/05) Arrêt Strasbourg,
16 juillet 2009
http://tinyurl.com/ne4wc4

(3) European court: Israel boycotts are unlawful discrimination. By Herb Keinon,
Jerusalem Post, July 20, 2009
http://tinyurl.com/nagkso

Boykottaufrufe gegen Israel unrechtmäßig. Fundsachen, 21. Juli 2009
http://www.eussner.net/fundsachen_2009-07-21_21-34-04.html

(4) Prise de position courageuse de la ville de Seclin. Explication concernant cette
décision sur le site de la Ville de Seclin. Par Jean-Claude Willem, oulala.net,
30 octobre 2002
http://www.oulala.net/Portail/spip.php?article363

Israël : Boykott et activités illicites. Par Gilles Devers, Enfants de Palestine,
22 juillet 2009
http://www.enfantsdepalestine.org/ar,1190

Gilles Devers, Chems-Eddine Hafiz : Droit et religion musulmane.
Éditions Dalloz-Sirey 2005
http://tinyurl.com/mspnr8

Campagnes. Gaza : A la violence doit répondre la Justice - Lettre de
Gilles Devers, porte parole du collectif d´avocats aux ONG. Par Gilles Devers, International Solidarity Movement France, 14 février 2009
http://www.ism-france.org/news/article.php?id=11182&type=cam pagne

(5) Un maire (PCF) du Nord poursuivi en justice pour le boycott de produits israéliens. Par Jean-Paul Dufour, Le Monde, 26 février 2003
http://tinyurl.com/lxsdkj

Un maire (PCF) du Nord poursuivi en justice pour le boycott de produits israéliens.
Par Jean-Paul Dufour. II Palestine. Revue de presse n°349. Tunisie Réveille Toi !
http://www.reveiltunisien.org/spip.php?article446

(6) Poursuite pour boykott : relaxe demandée, Nouvel Observateur, 13 mars 2003
http://tempsreel.nouvelobs.com/actualites/20030312.OBS8046/

"Nouvel Observateur" "Charles Enderlin" in meinem Archiv
http://tinyurl.com/lxs8ue

Seclin Israel bei Google.de
http://tinyurl.com/llk8m9

(7) Syndicat des Avocats de France (SAF)
http://www.lesaf.org/

(8) Daniel Joseph. Plateforme Santé-Travail
http://www.istnf.fr/_admin/Repertoire/Image/2009/12-09060802 4113.jpg

(9) Brève rencontre AVEC... Daniel Joseph Défendre et protester.
Propos recueillis par Martine Gilson, Nouvel Observateur, 21 novembre 2002
http://tinyurl.com/nczhtm

(10) Seclin 2001. Élections Municipales 2008
http://elections.rfo.fr/municipales/2001/resultats/CO_59560. html

(11) Seclin 2008. Élections Municipales 2008
http://elections.rfo.fr/municipales/2008/resultats/CO_59560. html

Monsieur le Maire : Bernard DEBREU, Site officiel de la Ville de Seclin
http://www.ville-seclin.fr/spip.php?article5

(12) alliance pour seclin. calaméo
http://it.calameo.com/accounts/18131

(13) Article 225-1. Version en vigueur du 1 Mars 1994 au 17 Novembre 2001, easydroit.fr
http://tinyurl.com/momtnd

(14) Boycott de jus de fruits israéliens pour la cantine scolaire : le maire encourt une peine de 2 000 euros d´amende. maire-info.com, 18 juin 2003
http://www.maire-info.com/article.asp?param=3180

Boycott de produits d´Israël. Jean-Claude Willem a l´intention de se pourvoir en cassation. AFP, Palestine-Solidarité, 10 septembre 2003
http://www.palestine-solidarite.org/dossier.Willem.condamne. htm

(15) Loi n°77-574 du 7 juin 1977 portant diverses dispositions d´ordre économique et financier.Version consolidée au 1 mars 1994, legifrance.gouv.fr
http://tinyurl.com/mqdhrs

Loi n°77-574 du 7 juin 1977. Journal Officiel de la République française
http://tinyurl.com/lysu9c

(16) Article 432-7. En vigueur depuis le 10 Mars 2004, easydroit.fr
http://www.easydroit.fr/codes-et-lois/article-432-7-du-Code- penal/A51016/

(17) Resolution 1397 (2002). Adopted by the Security Council at its
4489th meeting, on 12 March 2002
http://tinyurl.com/ks423c

Die Antwort der Delegation der arabischen Staaten auf die UN-Resolution 181 zur Teilung Restpalästinas, vom 29. November 1947
http://www.eussner.net/artikel_2006-12-02_19-01-46.html

(18) Convention de sauvegarde des droits de l´homme et des libertés fondamentales, Rome 4 novembre 1950. Conseil européen
http://tinyurl.com/nkky5w

Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms as
amended by Protocol No. 11 with Protocol Nos. 1, 4, 6, 7, 12 and 13.
European Council
http://tinyurl.com/6gcrb2

(19) Dalila Dendouga, jeune pousse en politique. Par Audrey Garric,
etudiants - esj83, 22 janvier 2008
http://tinyurl.com/mruzvp

(20) Solidarité avec Jean-Claude Willem, ancien maire de Seclin (59) - boycott.
AFPS Nord-Pas de Calais, UJFP, Communauté palestinienne du Nord,
Lille le 17 juillet 2009. Bellaciao, 22 juillet 2009
http://bellaciao.org/fr/spip.php?article89305

Boycott : qui discrimine ? Par Gilles Devers, avocat, l´idiot provincial,
22 juillet 2009
http://tinyurl.com/nmt7og

(21) Iran. Noureddin Kianouri oder: Was die deutsche Linke lernen könnte.
24. Juli 2009
http://www.eussner.net/artikel_2009-07-24_00-08-19.html

(22) Un maire condamné pour le boycott des produits israéliens. Nouvelobs.com avec AFP, 16 juillet 2009
http://tinyurl.com/lb7u4w

(23) Commerce ... ou RESPECT des PEUPLES ? :
Soutien à Jean Claude Willem. Fédération PCF du Nord, Parti Communiste,
17 juillet 2009
http://www.nord.pcf.fr/Soutien-a-Jean-Claude-Willem.html

(24) Réaction. Actualité Seclin, La Voix du Nord, 23 juillet 2009
http://tinyurl.com/ljrcf7

(25) Solidarité de principe mais soutiens très critique por Robert Redeker.
Par Noël Blandin, République des Lettres, 30 septembre 2006
http://www.republique-des-lettres.fr/1304-robert-redeker.php

Robert Redeker in meinem Archiv
http://tinyurl.com/mkssa8

(26) Sylvain Gouguenheim: Der Historiker zum Abschießen. 21. Juli 2008
http://www.eussner.net/artikel_2008-07-21_21-37-20.html

(27) Bernard-Henri Lévy : Parti Socialiste. "Il faut dissoudre ce grand corps malade", Le Point, 19 juillet 2009
http://tinyurl.com/n8hr6k

(28) Israel Fruit Juice bei Google 284 000 Angebote
http://tinyurl.com/msswf8

Israel Wines
http://www.israelwines.co.il/


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