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Karl Albrecht Schachtschneider. Es gibt keine Religionsfreiheit

Wer Karl Albrecht Schachtschneider liest, tut nicht nur gut daran, der deutschen Sprache mächtig zu sein, sondern auch daran, die Begrifflichkeit demokratisch verfaßter Gesellschaften einerseits und islamisch verfaßter andererseits zu kennen und ihre jeweilige Bedeutung auseinanderzuhalten. Das ist desto schwieriger, je mehr Ministerien, Behörden, Organisationen und Institutionen ersterer dazu immer weniger fähig oder willens sind, von den Bemühungen der Vertreter letzterer, die Ziele des Islam durch Vernebelung der Begriffe zu verschleiern, nicht zu reden. Die Islamisierung unserer Gesellschaft geschieht auch durch die schleichende Übernahme der islamischen Bedeutung für Begriffe wie Glauben, Willen, Wissen, Freiheit, Recht, Frieden.

Das wird deutlich in der veröffentlichten Meinung der Kirchen, Parteien und Medien, in Legislative, Exekutive und Jurisdiktion. Deren Versagen und die Folgen für die Islamisierung Deutschlands führt der Jurist, Emeritus der Universität Erlangen-Nürnberg, in 14 Abschnitten, auf 140 Seiten vor. Das Werk "Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam" ist vom Verlag Duncker & Humblot als Buch und als E-Book zu beziehen.

Es gibt kein Grundrecht auf Religionsfreiheit, stellt der Autor fest, wie anders diverse Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) auch lauten mögen, das damit verfassungswidrige Religionsausübung als rechtmäßig einbezieht und die Gesellschaft der Willkürherrschaft des Islam öffnet, sondern es gibt gemäß Artikel 4,1 GG die Grundrechte auf Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Nach Artikel 4,2 GG gewährleistet der Staat die ungestörte Religionsausübung. Leben und Handeln nach der Religion sind demnach nicht vom GG geschützt, sondern im Rahmen der Gesetze gewährleistet. (S. 12, 15)

Artikel 9, 2 GG bestimmt: "Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen, oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten."

Politisches Handeln im Rahmen einer Religion ist grundgesetzlich weder geschützt noch gewährleistet. (S. 16, Abschnitt VIII, S. 49ff.)

Karl Albrecht Schachtschneider definiert nach Artikel 5 GG Meinungs- und Redefreiheit, einen Abschnitt widmet er "Glauben, Meinen, Wissen"; er lehrt seine Leser den Unterschied zwischen Bekenntnisfreiheit und Freiheit des Bekennens; dieses ist die Handlung, jenes zieht Handeln nach sich. (Abschnitt III, S. 24ff.)

Wer Schwierigkeiten mit den Begriffen hat, dem sei gesagt, daß das BVerfGE alles gleichmacht; es beziehe sich nicht auf Werte, sondern folge einer beliebigen Schrankendogmatik, es flüchte sich ohne Dogmatik in abwägende Einzelfallentscheidungen. Das BVerfGE begreife die Republik nicht, die Deutschland verfaßt hat, und noch weniger deren Grundlage, die Freiheit. Die verstehe das BVerfGE anscheinend als Recht auf Willkür. (S. 13, 19, 21f., 25f.)

Im folgenden kommt er darauf mehrfach zurück. (S. 29, 31, 34, 36) Wer sind die Richter, die dem Zeitgeist und dessen jeweiligen Vertretern folgen und ihnen nachgeben?

Im Internet gibt es den Werbetext des Verlages, die Zusammenfassung des Buches durch den Autor sowie einige Rezensionen, vor allem die von Erik Lehnert, Sezession 40/2011, abgekupferte, bis zur Islamischen Zeitung, die ihre Kritik den Abonnenten vorbehält.

Die Lektüre des Werbetextes und der Rezension in Sezession setze ich als bekannt voraus und erläutere im folgenden, warum ich das Buch jedem empfehle, dem an der Erhaltung unserer Kultur und der Demokratie in Deutschland gelegen ist:

Der Autor konfrontiert uns mit der Wirklichkeit; er zeigt, daß gläubige Muslime von unserem Wertesystem nicht zu erreichen sind, und er weist trotz einiger gegenteiliger Bemühungen immanent nach, daß der Islam, weil bereits durch und durch weltlich, nicht zu verweltlichen, nicht zu säkularisieren ist.

Meine Kommentare zu den Ausführungen des Autors, in Klammern die Seitenzahlen, auf die sich die Kommentare beziehen:

Gläubige Muslime von unserem Wertesystem nicht zu erreichen

Islam nicht zu verweltlichen, nicht zu säkularisieren

Wer sich mit den rechtlichen, aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie andererseits aus der Kairoer oder Arabischen Erklärung der Menschenrechte erwachsenden Gründen für die Unvereinbarkeit des Islam mit Werten und Gesetzen unseres Staates sowie der meisten nicht-islamischen Staaten der Welt vertraut machen will, wer sich nicht länger als islamophob, als fremdenfeindlich und intolerant beschimpfen lassen will, der hole sich Argumentationshilfe aus dem Buch von Karl Albrecht Schachtschneider: "Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam".

17. März 2011

Bewertung: ***** (fünf Sterne!)

Karl Albrecht Schachtschneider:
Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam
Duncker & Humblot 2010, Euro 18,--
http://tinyurl.com/6c6q8oq

Karl Albrecht Schachtschneider: "Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam". Von Erik Lehnert, Sezession 40/ Februar 2011
http://tinyurl.com/5rg33qs

Auf meiner neuen Site, alle Links dem Text schick unterlegt:

Karl Albrecht Schachtschneider. Es gibt keine Religionsfreiheit.
20. März 2011
http://eussner.blogspot.com/2011/03/karl-albrecht-schachtsch neider-es-gibt.html


Quelle: http://www.eussner.net/artikel_2011-03-17_18-02-14.html
Copyright © by Gudrun Eussner | 17.05.2012, 04:43 Uhr